FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR GESUNDHEITSRAMPE.
Sie melden sich via Homepage bei uns oder schicken uns eine E-Mail auf bewerbung@gesundheitsrampe.ch und wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Nachdem wir alle wichtigen Informationen (wie Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikation, Strafregister etc.) gesichtet haben, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Alles Weitere folgt bilateral. Sollte es zu keiner Anstellung kommen, werden Ihre Unterlagen selbstverständlich gelöscht.
Grundsätzlich können Sie bei der Gesundheitsrampe wählen wo und wann Sie arbeiten möchten.
Je nach Arbeitsmodell gibt es bei uns befristete sowie unbefristete Anstellungen.
Sie bestimmen Ihre Ferien und teilen uns mit, wann Sie Ferien machen möchten. Sie können uns Ihre Absenzen einfach mitteilen, sodass wir Sie in den Ferien nicht stören. Im Personalverleih haben Sie sogar monatlich eine Ferienentschädigung, welche wir bei Ferienbezug auszahlen.
Sie sind vollumfänglich sozialversichert. Neben den gesetzlich festgelegten Abgaben für AHV/IV/EO, ALV (Arbeitslosenversicherung), Betriebs- und Nichtbetriebsunfall, sind die Mitarbeitenden bei der KTG (Krankentaggeldversicherung) und dem BVG (Pensionskasse) versichert.
Alle Mitarbeitenden werden ab der 14. Arbeitswoche automatisch bei NoventusCollect versichert, Arbeitnehmende mit Unterstützungspflichten gegenüber Kindern sind obligatorisch ab dem ersten Tag versichert. Eine freiwillige Unterstellung ab dem ersten Tag steht zudem allen Mitarbeitern zu. Die Pensionskassenbeiträge werden je zur Hälfte (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) aufgeteilt.
Wir haben verschiedene Modelle. Bei einer Anstellung bei uns im Notfall-Pool werden Sie nach geleisteten Stunden bezahlt. Bei einer Festanstellung erhalten Sie einen fixen Lohn bei uns.
Wir verlangen ein Arztzeugnis ab Tag 1 bei Krankheit und eine zeitnahe Information per Telefon auf +41 44 500 19 50, sowie muss der Einsatzbetrieb telefonisch kontaktiert werden. Die Krankentaggeldversicherung übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ab dem 31. Tag sind alle Mitarbeitenden bis zum 720 Tag gegen Lohnausfall bei der Innova versichert. Die Taggeldhöhe beträgt 90 % der durchschnittlichen Bruttomonatslöhne der letzten 12 Monate. Ab dem 721. Tag setzt die IV (Invalidenversicherung) bei Langzeiterkrankungen ein.
Es gibt Wochenende, Feiertag, Abend- sowie Nacht-Zuschläge, diese richten sich individuell nach dem Einsatzbetrieb.
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, wie Sie arbeiten möchten. Präferenzen wie Frühschicht, Spätschicht, etc. werden wir bestmöglich berücksichtigen. Bitte bedenken Sie, dass die Ruhezeiten eingehalten werden müssen.
Wir zahlen den Lohn immer im Folgemonat aus. Je früher die geleisteten Stunden eingereicht werden, desto schneller erfolgt die Auszahlung.
Die Ferien/Feiertage sind bei Stundenlohnvereinbarungen in Form eines Prozentsatzes bereits im Bruttolohn enthalten (siehe Rahmenarbeitsvertrag) und werden auf der monatlichen Lohnabrechnung ausgewiesen. Gemäß dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) muss das Feriengeld zurückbehalten werden. Es wird bei Ferienbezug bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.
Gesetzlich festgelegte Abzüge für AHV/IV/EO, ALV (Arbeitslosenversicherung), Nichtbetriebsunfall, KTG (Krankentaggeldversicherung), BVG (Pensionskasse) und Weiterbildungskosten werden abgezogen.
Grundsätzlich nicht. Bei Bedarf und zeitlicher Verfügbarkeit sind wir natürlich froh darum.





